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Schreiben an Frank Böger vom 28.04.2020

ERSTERFCO.DE
Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 28 April 2020
 
Sehr geehrter Herr Frank Böger, Präsident des Landgericht Magdeburg. Mit nachfolgendem Schriftsatz vom 20.04.2020 erhielten Sie meine nachfolgende Mitteilung, mit der Bitte, diese an Ihre Vorgängerin, Frau Siegrid Jaspers weiter zu leiten. Für meine Dienste als Rechtsvertreter in der angegebenen Angelegenheit  Az. 11 O 208/19 *073* berechnete ich der Frau Siegrid Jaspers bereits  in Rechnungs-Nr. 055/2019, Gesamtkosten: 1.288,00 EUR für meine Arbeit.

Zahlungsziel war der 25.07.2019! Bis heute konnte ich keinen Eingang der Zahlung feststellen. Die Rechnungsforderungen meinerseits erfolgen als  "natürliche Person" Horst-Gerhard Düsterhöft, CEO der Firma DÜSTI's Computer-Shop  und nicht als "juristische Person".
Ich bin Deutscher Staatsangehöriger (Gelber Schein) mit Nachweis meiner deutschen Abstammung bis vor das Jahr 1914. Die erforderlichen Dokumente in Kopien, z.B. Nationale Geburtsurkunde (Registriernummer G 393/1954) meine "Erweiterte Meldebescheinigung" der "Stadt Oebisfelde-Weferlingen" vom 19.12.2019, sowie die Geburtsurkunde meines Vaters (Standesamt Salzwedel Nr. 331/10) mit Geburtsdatum:
9. November 1910 sind Ihnen bereits zugestellt worden.

Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass ich bereits als Deutscher im Staatsdienst der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 1.09.1981 bis 2.10.1990 gearbeitet habe. Mein Treuebekenntnis als Deutscher Beamter nach 'ius sanguinis' hatte ich am 20.08.1990 abgelegt. Zu der Zeit war ich zwar noch Staatsbürger der DDR, jedoch noch kein Angestellter der "Firma" BRD 2.0. Denn der Beitritt der ehemaligen 5 Bundesländer zur Treuhand der BRD 2.0, erfolgte erst am 3. Oktober 1990.

Dazu sei den Menschen der ehemaligen DDR sowie der BRD 1.0  nochmals mitgeteilt, dass mit Streichung der Präambel und Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), der den "Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt am 31.08.1990 mit Wirkung zum 29.09.1990 das Grundgesetzes  aufgehoben wurde. Oder anders, das Staatsgebiet der BRD 1.0 auf den sich das Grundgesetz beruft existierte nicht mehr.

Eine neue Verfassung wurde in der Folge vom gesamtdeutsche Volke nicht verabschiedet. Der Geltungsbereich der staatsrechtlichen Hoheitsgewalt, der BRD 1.0 war gemäß Urteil 2 BvF 1/73 erloschen. So ist auch der Beitritt der 5 Ostdeutschen Länder zur BRD 1.0 überhaupt nicht möglich. Die BRD 1.0 ist damit am 29.09.1990 nicht einfach erloschen, sondern von den Alliierten aufgelöst worden. Gab es zu dem Zeitpunkt zwei Verfassungen, die den Geltungsbereicht des Territoriums festlegten.

Wäre dies die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs (1871-1914) und die Verfassung der DDR, die am 7.10.1949 in Kraft trat. Ich bin also nach wie vor "Staatsangehöriger" der DDR und mit Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises mit Nachweis meiner deutschen Staatsangehörigkeit mit Abstammung vor 1914 auch natürliche Person, mit Staatsangehörigkeit: "Deutschland".
Bitte nun ganz vorsichtig! Ich bin kein so genannter "Reichsbürger" oder rechter oder linker. Den Staatsangehörigkeitsausweis benötige ich für Rechtsgeschäfte meiner Firma in den USA, China usw. Des weiteren benötige ich dieses amtliche Dokument um einen Eigentumsnachweis für meine Immobilie über das Kastasteramt eintragen zu lassen. Und nicht über das Grundbuch, weil ich nun auch weiß, das das Katasteramt kaiserliches Recht ist.

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis habe ich somit Zutritt zum amtlichen Bereich des Katasteramts. Und nur zur Info, das "Grundbuchamt" wurde von Hitler eingeführt. Und mit der Nachfolgeorganisation oder den Verwaltern aus Übersee will ich nichts zu tun haben.  Und außerdem brauchte ich den Staatsangehörigkeitsausweis auch für meine Bewerbung als Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg. Das sollten Sie Werter Herr Frank Böger eigentlich wissen.

Und letztendlich möchte ich ja noch die Schulden der Frau Richterin Siegrid Jaspers, der Ehemaligen Leiterin des Hauptzollamt Magdeburg, Frau  Dorothee Deutschen, des Richters Robert Mersch, des Richters Heimo-Andre Petersen, der Richterin Miriam Soehring, des Richters Jörg Engelhart, des Herrn Jens Beckhausen (Angestellten beim Hauptzollamt Magdeburg in unbekannter Funktion), der Richterin Ingrid Gebauer einklagen.


Ist schon recht krass, die Ablehnung vom Landrat des Landkreis Börde: "Beim Wahlausschuss bin ich nicht persönlich bekannt, trotz meiner Tätigkeit als Lehrer von 1981 bis 2008 und meiner Selbstständigkeit von 2008 bis heute, trotz meiner 30 Webseiten auf denen ich das System der Vetternwirtschaft, von Mobbing und Bossing leitender West-CDU Funktionäre der Regierung
Haseloff/Stahlknecht/Keding kritisiere. Klar dass die mich nicht kennen, denn mehr als 90% der leitenden Beamten im Landesverwaltungsamt in Exekutive und Judikative stammen aus alten Bundesländern der BRD 1.0. Nach meinen Untersuchungen ist wohl unser Landesvater, der Herr Reiner Haseloff der Einzige gebürtige Sachsen-Anhalter. Würde mich mal interessieren,
ob der den "Gelben Schein" hat.

Außerdem hatte ich mich als Richter vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg beworben, Siehe oben. Mit der Absage, von wegen "...man kennt mich nicht hier in Sachsen-Anhalt..." durch den so genannten "Wahlausschuss" bin ich nicht einverstanden. Klar dass mich die West-CDU Beamten aus dem Saarland aus NRW, aus Niedersachsen, und aus der BRD 1.0 nicht kennen, die hier Landesverwaltungsamt Magdeburg ihr (Un)wesen treiben,  nicht kennen.

Deshalb sollten Sie recht aufmerksam meine Webseiten lesen. Geben Sie einfach den Namen meiner letzten Website: https://edward-snowden.com ein, dann kommen Sie über die Verlinkungen auf meine anderen Webseiten. Lesen Sie jedoch bitte vorerst in meinem Blog zum Thema "Gewaltenteilung, Demokratie und Diktatur". Sie können auch von Ostdeutschen Menschen (https://born-in-gdr.com)  eine ganze Menge lernen.

Und nochmals auch für Sie Herr Frank Böger: Vor dem Landgericht Magdeburg vertrete ich meine rechtlichen Interessen nicht als unbelebte Sache und auch nicht als  "juristische Person" nach den Statuten der BRD 2.0, sondern ich habe eine mit dem "Staatsangehörigkeitsausweis" eine "natürliche" belebte Person. Somit bin ich nach Grundgesetz Artikel 33 Deutscher und habe Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Genau wie Sie Werter Herr Frank Böger aber mit dem kleinen Unterschied, dass ich der Dioenstältere Beamte nach "ius sanguinis" bin.
Und da ich zu DDR Zeiten auch seit 1984 in der NDPD war als Abgeordneter und diese Partei in die FDP übergegangen ist, bin ich sogar "Alterspräsident" der FDP. Als ich in die Partei eintrat, spielte der Christian Lindner noch im Sandkasten.

Beweis:
Für alle unsere Westdeutschen Brüder und Schwestern, die NDPD war die Einzige oppositionelle Partei gegen die SED in der DDR. Die SPD ist mit der KPD zur SED vereinigt. Die Genossen suchen sich immer den Regierungspartner aus, der an der Macht ist. Heute eben die CDU. Und die Ost-CDU des Herrn Reiner Haseloff und der Frau Angela Merkel war zu DDR Zeiten stets an der Seite der Genossen.


 
Nicht umsonst werden sämtliche leitenden Funktionen der Legislative, der Exekutive, der Judikative hier im Bundesland Sachsen-Anhalt durch West-CDU Funktionäre besetzt, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen müssen. Richter, Rechtsanwälte, Diplomaten, Staatssekretäre, Rechtsanwälte und Politiker haben alle samt den "Gelben Schein" und damit sind sie "Deutsche" und haben nach GG Artikel 33: "Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichtern...."
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

So, Werter Herr  Frank Böger und nun frage ich auch Sie, ob Sie den Staatsangehörigkeitsausweis haben. Und ich bitte auch darum, dass Sie mir eine bestätigte Kopie der "Berufungsurkunde als Richter" vorweisen. Außerdem hätte ich auch gern eine beglaubigte Kopie der  "Erweiterte Meldebescheigung" bzw. beglaubigte Kopie dieser Unterlagen von der  Frau "Weber" ohne Vornamen, der Frau Richterin Siegrid Jaspers, der Frau Miriam Soehring, des Richters Jörg Engelhart. Hatte Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass ich als natürliche Person "Privatklage" gegen genannte Personen bereits Privatklagen beim AG Wolmirstedt eingereicht hatte. Nur die Justizangestellten haben meine Klageschriften still und heimlich beiseite geschafft. Aber keine Angst, ich werde bald persönlich vorsprechen auch bei Ihnen, Werter Herr Präsident Frank Böger und ich stelle viele Fragen.
Und übrigens, die Frau "Weber" und Ihre Urlaubsvertretung hatte ich höflichst gebeten, Sie zu informieren und ich hatte sie auch gefragt, ob sie Beamte nach 'ius sanguinis' sind. Dies hatten sie verweigert. Aber keine Bange. Die Telefonate wurden sämtliche aufgezeichnet und ich werde sie gegebenenfalls für meine Privatklage gegen die Justizangestellten wegen Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungeg und Abzeichen § 132a StGB, Täuschung im Rechtsverkehr § 279 StGB, Urkundenfälschung § 271 StGB, Amtsanmaßung § 132 StGB, Nötigung nach § 240 StGB, Verschaffung von falschen amtlichen Ausweisen § 276 StGB und weiterer Delikte anklagen.
Wie gesagt, mein "Gelber Schein" ist noch in Arbeit. Aber die nachfolgenden Dokumente belegen und bestätigen meine "Deutsche Staatsangehörigkeit" von Geburt und Abstammung bis vor das Jahr 1914.  
Nachfolgend nochmals diese Dokumente auch für die Öffentlichkeit.


 
Erweiterte Meldebescheinigung, zum Nachweis dass am lebendig ist und an der angegebenen Anschrift wohnt.


 
Nationale Geburtsurkunde nach § 58 Personenstandsgesetz.


 
Geburtsurkunde meines Vaters mit Geburt vor 1914 Vielen lieben Dank mein Vater, dass Du mir diese Unterlagen zur Verfügung stelltest, obwohl wir in der DDR lebten.


 
Und hier meine Diplomurkunde als naturwissenschaftler an der Martin-Luther Universität in Halle/Saale. Und Werte oberste Richter des Bundesverfassungsgerichts, diese möchte ich als Staatsexamen anerkannt haben. Falls es ein Problem damit gibt treffen wir uns vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Mein Staatsangehörigkeitsausweis wurde im Ausländeramt (Amt für Migration und Staatsangehörigkeit) in Haldensleben bereits Anfang Juni 2020 bei Frau Randel beantragt. Närere Informationen finden Sie auch auf meiner Website https://gerhard-düsterhöft.de. In der Folge führte ich auch nmehrere Telefonate mit der juristischen Person, bzw. Angestellten WEBER ohne Vornamen, sowie Ihrer Urlaubsvertretung.

Bei diesen Gesprächen fragte ich sie höflichst, ob sie Beamte nach 'ius sanguinis' seien und äußerte die Bitte, mit dem Amtsleiter bzw. mit Ihnen verbunden zu werden, um in der Angelegenheit "Jens Beckhausen (natürliche Person) endlich ein klärendes Gespräch zu führen.

Die Frau WEBER ohne Vornamen weigerte sich, mir Ihren vollständigen Namen mitzuteilen, sie weigerte sich eine beglaubigte Kopie Ihrer Berufungsurkunde als Beamte nach 'ius sanguinis' , sowie eine "Erweiterte Meldebescheinigung" zuzusenden. Diese betrifft außerdem die Frau Richterin  Siegrid Jaspers, den Herrn Richter  Jörg Engelhart, die Frau Richterin  Miriam Soehring und den Herrn Angestellten des hauptzollamt Magdeburg, Herrn Jens Beckhausen.

Wie Sie ja bereits mitbekommen haben, liegen mir gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsanträge, Strafanzeigen beim LKA Magdeburg und Privatklagen gegen die benannten natürlichen Personen vor. Sie werden beschuldigt:
Des Hausfriedensbruch § 123 (1) StGB, der Amtsanmaßung § 132 StGB, des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132 StGB, der Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB, der Urkundenfälschung § 267 StGB, der mittelbaren Falschbeurkundung § 271 StGB, der Verschaffung von falschen amtlichen Ausweisen § 276 StGB, der Nötigung § 240 StGB, der Bedrohung § 241 Abs. 2 StGB, des Diebstahl § 242 StGB, des Betruges § 263 StGB und weiterer Straftaten  zuzusenden .

Und Hier nun nochmals mein Schreiben vom 28. April 2020
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfeld    

                                                                                                                                                                                     
Landgericht Magdeburg
11.Zivilkammer
z.H. Herr Frank Böger
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
1. Stellungnahme zum „Maschinell erstellten und daher nicht unterschriebenen Schriftsatzes einer Justizangestellten Weber ohne Vornamen“ der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 22.04.2020 unter dem Az. 11 O 208/19 *073*

2. Strafanzeige /Strafantrag mit Androhung einer Privatklage § 374 -394 StPO gegen die Justizangestellte „Weber ohne Vornamen
wegen:
- Mehrfacher Urkundenfälschung § 267 StGB
- Mobbing und Bossing gegen deutschen  
Staatsangehörigen und Oberstudienrat im Ruhestand.
- Nötigung durch Amtsträger § 240 StGB.
- Rechtsbeugung § 339 StGB , Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip, die Unabhängigkeit der Gerichte, insbesondere GG Artikel 1, 33, 20, 101, 103.
- Verweigerung der Unterschriften

- Antragsteller, Kläger, Gläubiger -
Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
gegen
Die „Justizangestellte Weberohne Vornamen. Privatanschrift unbekannt.
- Antragsgegner, Beklagter, Schuldner-

Sehr geehrter Herr Frank Böger,
ich gratuliere Ihnen zunächst zu Ihrer Amtseinführung im September 2019 als neuer Präsident des Landgerichts Magdeburg. Ihre Vorgängerin, Frau Siegrid Jaspers wurde, wie aus dem Artikel Anlage A 1, ersichtlich in den Ruhestand versetzt.
Dies fiel genau in die Zeit, als das unter dem Az. 11 O 208/19 laufende Scheinverfahren des Richters Jörg Engelhart und den damaligen Kläger, Jens Beckhausen noch nicht abgeschlossen war.

Der Richter Jörg Engelhart nötigte mich zu einer „Güteverhandlung zu erscheinen, bei der eben dieser Jens Beckhausen behauptete, ich hätte ihn auf Webseiten im Internet beleidigt mit Begriffen wie „Beamtenterrorist, „Angehöriger einer Gangund weiteren Begriffen Siehe Anlage V1Versäumnisurteil vom 15.05.2019.

In den voraus gehenden vier Klageerwiderungen hatte ich dem Richter Jörg Engelhart klar und unmissverständlich mitgeteilt, dass ich einen Typen mit Namen Jens Beckhausen überhaupt nicht kenne.
Ich wies den Richter Jörg Engelhart auch darauf hin, er möge sich mir erklären, welcher Herr „Horst-Gerhard Düsterhöft eigentlich gemeint ist.
a) Der Agrotechniker, Landwirt?
b) Der CEO der Firma „DÜSTI‘s Computer-Shop“ Oebisfelde?
c) Der Oberstudienrat im Ruhestand?
d) Der Rechte-Inhaber der Domain-Namen unter anderem „duesti.de“, „duesti.eu“ und weiterer ca. 20 Domain-Namen.
e) Der Webmaster, Administrator dieser mehr als 20 Webseiten.
f) Der freie Redakteur, Schriftsteller, Autor und Blogger.
g) Der Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik.
h) Die natürliche Person, der deutsche Staatsangehörige mit deutscher Abstammung vor 1914:  „Gelbem Schein“.
i) Der Rechtsvertreter der Familie und der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft?
j) Der Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Richters vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg.  

Vom Richter Jörg Engelhart und auch von der früheren Präsidentin Siegrid Jaspers erhielt ich keine Antwort. Ich hatte den Herrschaften jedoch auch in jedem Schreiben mitgeteilt, dass ich als Rechtsvertreter in eigener Sache, meine eigentliche Arbeit als CEO einer Firma und als IT-Dienstleister unterbrechen muss, um diese Schreiben zu erstellen oder zu Gericht zu fahren.




Ich berechne meine Arbeit nicht nach ZPO der Rechtsanwälte, sondern nach den AGB meiner Firma, mit Stundenlohn 150,00 EUR inkl. der Mehrwertsteuer. Außerdem fallen noch Betriebskosten, Fahrkosten, Mietgebühren und sonstiges an.

Außerdem hatten die Herrschaften die Information bekommen, dass bei einem bewaffneten Raubüberfall am 11.09.2018 unser privates bzw. betriebliches Auto, ein VW Touran, Farbe blau, Amtl. Kennzeichen BK-GD1954 gestohlen wurde.
In der Folge erpresste uns eine Person, ein Herr/Frau „Beckhausen ohne Vornamen damit, die gestohlenen Gegenstände im Internet Gewinn bringend zu verkaufen.
Im Anhang nochmals zum Beweis die Liste der gestohlenen Sachen, die überwiegend meiner Ehefrau Viola, meinen Enkelkindern, meiner Firma und Kunden gehören.

Am 30.12.2017 habe ich mein Ladengeschäft, Gardelegener Str. 9, aufgegeben und betreibe mein Home Office seit 1.1.2018 in drei Räumlichkeiten unserer Immobilie in der Velpker Str. 11 in Oebisfelde.

Beweis: Anlage BE1 Liste der gestohlenen Sachen am 11.September 2018.“




Trotz mehrmaliger Schreiben und Bitte um Amtshilfe bei Herrn Richter Heimo-Andre Petersen, bei Herrn Richter Robert Mersch, bei Frau Richterin Ingrid Gebauer, bei Frau Richterin Dorothee Schnitger, bei Frau Dorothee Deutschen, Hauptzollamt Magdeburg, bei Herrn Jörg Wilkmann, bei Herrn Armin Gebauer, bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, bei Frau Ministerin Anne-Marie Keding, Ihrer Sekretärin, Frau Uta Wilkmann und sogar bei Herrn Innenminister Holger Stahlknecht und Herrn Reiner Haseloff, erhielt ich keine Antworten auf meine berechtigten Fragen über den Verbleib der gestohlenen Sachen.

Auch wollte mir keiner der Herrschaften die vollständigen Namen der 8 Täter nennen, die am Überfall beteiligt waren. So blieb nur ein Nachname „Beckhausen.und dieser Name stand auf der Liste der gestohlenen Sachen.
Und weil mir keine Amtshilfe angeboten wurde, blieb mir nichts anderes übrig, als auf meinen privaten und betrieblichen Webseiten über den Vorfall zu berichten und eine Belohnung für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen würden, auszusetzen.

Das ist weder „Selbstjustiznoch ein „Kopfgeld, wie das später von den späteren Kläger, einem Jens Beckhausen , bezeichnet wurde. Gibt man den Namen Beckhausenbei Google ein so findet am mehr als 218.000 Einträge.
Siehe Anlage B1.

Erst mit der Einladung (Anlage B3) des Richters Jörg Engelhart vom 13.02.2019 zu einer „Güteverhandlungtauchte der Name „Beckhausenerneut wieder auf. Und das Stärkste: Aus der Klageschrift (Anlage B3) war ersichtlich, dass dieser Typ neben seinem Rechtsanwalt Andreas Lorenz aus einer Kanzlei in Bitterfeld gleich noch insgesamt fünf Rechtsanwälte beauftragt hatte, um mich wegen „Rufschädigung“ anzuklagen.

Bereits am Tag des Überfalls am 11.09.2018, hatte ich den Rechtsanwalt Wolfgang Paul aus Klötze beauftragt herauszufinden, wo die gestohlenen Gegenstände, insbesondere unser Auto abgeblieben waren.
Er sollte bei der Chefin des Hauptzollamt Magdeburg, der Dorothee Deutschen (Anlage DD1) die beglaubigte Kopie des Vollstreckungstitels der DAK Krankenkasse aus dem Jahre 2009 über eine Schuldsumme von fast 18.000,00 EUR einholen.

Mahnbescheid Dorothee Deutschen, Schuldnerin meiner Ehefrau aus dem Jahre 2016 über eine Schuldsumme von 7.138,00 EUR zuzüglich Zinsen.

Schon recht frech, von der Frau Dorothee Deutschen. Erst hebt diese Person die Kontenpfändung am 23.08.1916 auf und dann klaut sie meiner Ehefrau Ende September 2016 2.000,00 EUR von ihrem Konto. Widerspruch als Annahme des Dienstleistungsvertrages, sogar
mit Ihrer Unterschrift. Werte Frau Dorothee Deutschen! Wann wollen Sie endlich Ihre Schulden bezahlen?

Es sind mittlerweile noch drei Mahnbescheide über eine Schuld von fast 30.000,00 EUR. Wie ich von einer Angestellten hörte, haben Sie sich in der Corona Krise still und heimlich wieder aus dem Staube gemacht. Sie stammten ja aus dem Saarland und wurden am 23.05.2016 in Ihr Amt eingeführt oder besser von Ihren Freundinnen,
Frau Anne-Marie Keding(West-CDU) und Frau Uta Wilkmann (West-CDU)  auf dieses Amt befördert. Man nennt das wohl "Ämterpatronage", eine Form der Vettern- und Cousinenwirtschaft.

Außerdem beauftragte ich den RA Wolfgang Paul eine beglaubigte Kopie des Originals des Durchsuchungsbefehlsvom 18.07.2018 mit Unterschrift der Justizangestellten „Müller“ und des Richters Robert Mersch beim Amtsgericht Haldensleben einholen.




Der Durchsuchungsbefehl, Anlage DB1, war eine offensichtliche Fälschung, denn hier stimmte gar nichts:
1. Mein Name falsch! GerhardanstattHorst-Gerhard, so wie im "Gelben Schein"
2. Kein Vollstreckungstitel und kein gültig richterliches Urteil mit Unterschrift des Vorsitzenden Richters der die Verhandlung 2009 geführt hatte.

3. Gläubigerin ist niemand angegeben und schon gar nicht die DAK Krankenkasse!

4. Was sind Pfandstücke? Was will man damit machen?

5. Eine Schuldsumme von fast 18.000,00 EUR? Unsinn, das AG darf nur maximal Schulden in Höhe von 5.000,00 EUR pfänden aber auch nur mit gültigem Urteil.

6. Die Anordnung ist „verhältnismäßig? Bei Rentnern mit Kleinkind, mit 8 schwer bewaffneten Beamten? Bei einem Schufa Score von 99% und einem Bürgel Index meiner Firma von 2,1?

7. Auf Seite 2 fehlt ein Teil des Textes, somit keine Original Unterschrift der Justizangestellten Müller, sondern eine Kopie. Vorname der Justizangestellten Müllerfehlt.

8. Die Geschäftsnummer ...02-2016-7370…“ vom 18. Juli 2018 ist die gleiche Nummer, wie die, die am 23.08 2016, also zwei Jahre zuvor aufgehoben wurde.

Diese gesamten Ungereimtheiten teilte ich bereits dem RA Wolfgang Paul mit. Und der Typ erhielt von mir sogar zwei Aktenordner voll mit Dokumenten über den Rechtsstreit gegen das Hauptzollamt Magdeburg und dem Vollstreckungsantrag gegen die Frau Dorothee Deutschen über eine Schuldsumme von 8.500,00 EUR aus dem Jahre 2016.
Und dann das Stärkste! In diesem Ordner befand sich auch das Schreiben der Frau Jeanette Sturm einer Kollegin der Kathleen Greie vom 23.08.2016 über die Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Geschäftsnummer:
...02-2016-7370…“
Beweis: Anlage DB1

Der RA Wolfgang Paul erhielt den Auftrag die Namen der 8 Täter des bewaffneten Raubüberfalls vom 11.09.2018 zu ermitteln. Auch dies tat er nicht. Er verweigerte als Rechtsanwalt an der Aufklärung dieser Strafsache mitzuwirken. Noch viel schlimmer.
Er sorgte nicht dafür, dass seine Mandanten, als Opfer der Straftaten ein Auto bekamen, mit dem sie den Enkel Jonas nach Hause bringen konnten und ich meine Arbeit und Kundenbesuche und auch Wege zu Ämtern und Gerichten ausführen konnte.
Werter Herr Frank Böger, ich stelle Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Paul, Schulstraße 6, in 38486 Klötze wegen Parteiverrat § 356 StGB in besonders schwerem Fall.
Auch in diesem Fall beantrage ich die Privatklage §§ 374 – 394 StPO und übernehme die Rolle des „Staatsanwalts“. Es besteht der begründete Verdacht, dass das LKA Magdeburg und die Staatsanwaltschaft Magdeburg aktiv an einer Strafvereitelung mitwirkte zumal die Täter selbst Mitarbeiter einer staatlichen Behörde sind.
Meine Strafanzeige vom 12.11.2018 unter dem Zeichen: 470/11/2018 Registriernummer:
ERLKA1-20181112201159 wurde nicht unterschlagen und von den Strafverfolgungs-behörden nicht weiter bearbeitet.
Ich klage an den Direktor der Staatsanwaltschaft Magdeburg Herrn Jörg Wilkmann, sowie Herrn Oberstaatsanwalt Armin Gebauer wegen Beihilfe zu schweren Straftaten und Strafvereitelung im Amt:

§ 258a Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Herr Oberstaatsanwalt Armin Gebauer (Exekutive) ist der Ehemann der Richterin Ingrid Gebauer (Judikative) die am Amtsgericht Haldensleben Außenstelle Wolmirstedt tätig ist.
An diesem Amtsgericht Haldensleben ist auch der Richter Robert Mersch tätig der den Auftrag zum Überfall auf meine Familie und meine Firma zum 11.09.2018 ausstellte.
Und der Direktor an diesem Amtsgericht Haldensleben ist der Richter Heimo-Andre Petersen. Die Justizangestellte Müller ist die Justizangestellte, die „Persilschein“ für die Durchsuchung unserer Wohnung ausgestellt hatte. Natürlich ohne Vornamen, ohne Dienstsiegel, mit gedruckter Unterschrift. Oder eher einer billigen Kopie.
Sie wird in Schutz genommen von der Rechtspflegerin Oelze, die sich ebenfalls weigert, Ihren Vornamen zu nennen.
Aber zurück zu Richter Heimo-Andre Petersen. Diesem Richter hatte ich 2006 eine ordentliche Lektion erteilt. Ich wies Ihm nach, dass er bestechlich ist. Nach meinem Vortrag über Mobbing, Bossing, Vetternwirtschaft von West-CDU Funktionären Willems, Seegebarth, Leimbach, Kölsch, Leabe, aus dem Kultusministerium Magdeburg, konnte ich mich doch bei diesem korrupten Richter Heimo-Andre Petersen für 1.500,00 EUR frei kaufen.
Dieser Rufmord war inszeniert und diente dazu, mir Straftaten anzulasten, um meine fristlose Kündigung als Lehrer zu rechtfertigen. Nun hat diese ganze Sippe am Amtsgericht Haldensleben, Wolmirstedt und auch im Kultusministerium Magdeburg natürlich nicht bedacht, dass ich zu der Zeit bereits seit 2001 Webmaster, freier Redakteur, Whistleblower und Blogger war. Auf meiner Website www.mobbing-gegen-lehrer.de informierte ich die Öffentlichkeit von diesen ungeheuren Vorgängen.
Bereits damals nahm ich meine Rechtsanwaltstätigkeit selbst in die Hand. Und mit Erfolg. Dies führte jedoch dazu, dass die ganze Bande gegen mich war. Ich verlor jeden Rechtsstreit vor diesen Gerichten. Auch dies war gewollt, denn damit verdienten auch Rechtsanwälte, Richter und die Justizangestellten.
Sie sparten einerseits, weil ich ja die Rolle des Rechtsanwalts übernahm und somit nicht nach ZPO der Rechtsanwälte abrechnen konnte. Und je öfter und je länger sie mich in einen Rechtsstreit verwickelten, verdiente die ganze Sippe fleißig mit.
Auf Grund dieser Mafia ähnlicher Strukturen an diesen Gerichten in Sachsen-Anhalt lehnte ich die Richterin Ingrid Gebauer und auch sämtliche der genannten Richterinnen und Richter am Amtsgericht Haldensleben wegen Befangenheit ab.
Nun reichte ich am 08.07.2018 meine Klage gegen meinen ehemaligen Vermieter Wulfhard Peters vor dem Amtsgericht Haldensleben ein. Ein einfacher Fall, den ich ohne Rechtsanwalt vertreten kann. Es ging um die Erstattung meiner Mietkaution. In Anlage G1 sehen Sie die erste Seite dar Klageschrift. Vorausgegangen war bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid beim Amtsgericht Aschersleben.
Eigentlich eine klare Sache. Aber da kam der Überfall dazwischen, in den die beider Richter Heimo-Andre Petersen und Robert Mersch indirekt verwickelt waren. In einem 29 Seitigen Schriftsatz vom 9.11.2018 (Anlage G2, Seite 1/29) lehnte ich die Richterin Ingrid Gebauer wegen Befangenheit ab.
Mein Schreiben hatte ich persönlich zum Richter Heimo-Andre Petersen nach Haldensleben gebracht. Ich verlangte Auskunft darüber, ob der Richter Robert Mersch den Überfall am 11.09.2018 befohlen hatte. Und ich informierte bat den Richter Heimo-Andre Petersen, der Richterin Ingrid Gebauer den Ablehnungsantrag zu überreichen und meine Verhandlung am 13.11.2018 abzusetzen.
Dieser Typ von Richter gab das Schreiben nicht an die Richterin Ingrid Gebauer weiter. Und so fand die Verhandlung am 13.11.2018 statt. Und nun fragte ich die Richterin, ob der Direktor den Ablehnungsantrag nicht an sie weiter gegeben hat, dies verneinte sie. Nun hatte ich jedoch noch eine Schriftsatz mitgebracht und die Richterin Ingrid Gebauer brach die Verhandlung ab.
Nur kurze Zeit später setzte Ihre Vorgesetzte Direktorin, die Dorothee Schnitger sie jedoch wieder ein.
Der Richter Heimo-Andre Petersen war nun natürlich in der Pflicht mir auf mein 29 Seitiges Schreiben zu antworten. Primär ging es jedoch um die Frage:

Hat der Richter Robert Mersch den Überfall auf die Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft angeordnet und den „Durchsuchungsbefehl“ ausgestellt. Seine Unterschrift fehlt.
Die Justizangestellte weigert sich permanent den Namen des Auftraggebers zu nennen. Die Rechtspflegerin Oelze weigert sich die Original Unterlagen mit Unterschrift des Richters Robert Mersch vorzuzeigen.

Ich war bereits drei mal bei Gericht in Haldensleben. Jedesmal blocken alle ab. Selbst mein Rechtsanwalt Wolfgang Paul erhält keinen Zugang zu den Akten.
Werter Herr Frank Böger, In Anlage 3 können Sie erkennen, wie sich dieser Heimo-Andre Petersen versucht, die Schuld von sich zu weisen. Sein Antwortschreiben von 2 Seiten lässt vermuten, dass der Herr Richter Heimo-Andre Petersen in seiner Position völlig und ungeeignet ist.
Und wenn die Damen und Herren am Amtsgericht Haldensleben von mir ein wenig gefordert werden und ich sie auf diverse Mängel und offensichtliche Verstöße gegen die ZPO, das StGB, das Grundgesetz aufmerksam mache dann schieben sie die Verantwortung der Präsidentin Siegrid Jaspers zu. Ja Herr Frank Böger, Sie haben ja nun die Frau Siegrid Jaspers Ende August 2019 abgelöst.

Das ist genau die Zeit, als ich vier Privatklagen §§ 374 – 394 beim Amtsgericht Haldensleben eingereicht hatte. Und weil die Damen und Herren vom Amtsgericht Haldensleben mir auch zusätzliche Arbeit als Rechtsanwalt verschaffen bekamen Sie dann ab November 2018 auch stets die Rechnungen meiner Firma präsentiert. Da schauten die beiden Richter Petersen und Mersch nicht schlecht, als sie von mir die Rechnungen für mein 29 seitiges Schreiben bekamen.

Und dann kamen auch noch Strafanzeigen gegen die Richterin Ingrid Gebauer und gegen die Dorothee Deutschen und den Thomas Köhler mit dazu. Hatte natürlich keine Chance, denn der Minister Holger Stahlknecht und der Direktor Jörg Wilkmann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg fingen sämtliche Strafanzeigen von mie ab und nahmen natürlich Ihre Beamtenkollegen in Schutz.
Ja und wer nun denkt, dass ist bereits die Spitze von Vetternwirtschaft, Korruption, Ämterpatronage in der Exekutive des Landes Sachsen-Anhalt, der irrt gewaltig.

Die Judikative und das Justizministerium der Anne-Marie Keding und der Uta Wilkmann mischen fleißig mit. Ich habe lange den „Kopf der Bande gesucht, der die Fäden spinnt und das seit 2002. Nur eine Frau kommt hier in Frage. Deshalb meine Frage an Sie, Werter Herr Frank Böger: Wurde die Frau Siegrid Jaspers aus der „Schusslinie“ genommen, weil sie dem Druck nicht mehr gewachsen schien?
Welche Rolle spielt die Uta Wilkmann in diesem miesen Spiel gegen mich? Lesen Sie bitte aufmerksam die Anlage G3 durch.
Und dann verlange ich eine Stellungnahme zu den Einzelnen Punkten von Ihnen, wie hier zu verfahren ist.

Sie Herr Frank Böger sind nun für die Dienstaufsicht zuständig. Ich verlange von Ihnen Antworten zu sämtlichen brennenden Fragen. Ich würde vorschlagen sich mit allen genannten Personen an einen Tisch zu setzen und diese vielen Ungereimtheiten endlich zu beseitigen.
Behandeln Sie mich nicht wie einen kleinen dummen Jungen. Ich habe 2008 gegen diese Bande Winfried Willems, Oberregierungsrat Kölsch, Leimbach, Segebarth, Leabe gewonnen. Ich habe nun auch bald meinen "Gelben Staatsangehörigkeitsausweis" abholen und dann könnte ich ja den BRD 2.0 Personalausweis abgeben.

Ich darf mich dann vor jedem Gericht hier in Deutschland oder sonst wo in der Welt als Deutscher selbst vertreten. Und ich werde in Kürze auch Einsicht in meine Stasi-Akten und meine Akten beim Verfassungsschutz erhalten
Nachtrag: "Stasi Akten habe ich komplett. Alles sauber, obwohl ich mich weigerte als Lehrer in die SED einzutreten. Ich lehnte Stasi Dienste ab. Trat 1984 in die oppositionelle NDPD ein und war sogar Abgeordneter der Partei, noch bis nach der "Zwangsehe" der sozialistischen DDR mit der kapitalistischen BRD 1.0, die nach Löschung des GG Artikel 23 gar nicht existent war.
Und ich habe nichts zu verbergen, im Gegenteil. Die Stelle eines „Ehrenamtlichen Richters“ ist mir nicht genug. Ich will mehr. Und auch die Anerkennung meines Diploms als Naturwissenschaftler und die Anerkennung meiner Dienststellung als Oberstudienrat werde ich notfalls einklagen.
Die Corona Krise kann mich nicht beeindrucken. Ich gehe meinen Weg, das verspreche ich Ihnen.Entschuldigen Sie bitte meine recht umfangreichen Hintergrundinformationen. Aber Herr Frank Böger, dass ist nur ein Bruchteil von dem was noch folgen wird.
Wir waren bei meinem Rechtsanwalt Wolfgang Paul stehen geblieben. Ihm erteilte ich am 11.09.2018 das Mandat. Er erhielt von mir 500,00 EUR mit der Weisung, primär das gestohlene Auto, welches ich für Taxi-Dienste und für Kundenbesuche brauch wieder zu beschaffen. Als nächstes verlangte ich die Mitteilung der Namen der 8 bewaffneten Typen, die uns überfielen. Und die beglaubigten Kopien des Gerichtsurteils der DAK Krankenkasse aus dem Jahre 2009 mit Unterschrift des Richters.
Am Wichtigsten war die Beschaffung des Autos, denn wir mussten unseren Enkel Jonas wieder nach Hause bringen und ich brauchte das Fahrzeug für Taxi-Dienste und für Kundenbesuche.

Ich erklärte dem RA Wolfgang Paul sogar, dass ein Auto, welches für Taxi Dienste benutzt wird unpfändbar ist. Ich hatte dem Rechtsanwalt Paul die Weisung erteilt bis zum 1. Wochenende das Auto zurück zu holen oder mir einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen.

Und obwohl ich Ihn klar und deutlich anwies, das Mandat ruhen zu lassen, wenn die 500,00 EUR aufgebraucht sind, folgte er nicht meinen Anweisungen. In dem Durchsuchungsbefehl des Richters Robert Mersch war keine Schuldsumme von 18.000,00 EUR angegeben.
Ich erwähnte dies nur und schon blinkten die Dollarzeichen in den Augen des Rechtsanwalts Wolfgang Paul. Anstatt sich sich mit dem Auftrag zu befassen war er bereits von meiner Schuld überzeugt und wurde so zu meinem Richter, indem er mir Angst machte, dass horrende Gerichtskosten auch mich zukämen.

Obwohl ich Ihm diverse Beweise vorlegen konnte, dass ich 2009 definitiv nicht in der DAK Krankenkasse Mitglied war, war der Typ von meiner Schuld überzeugt.

Ich zeigte Ihm meine Steuererklärung von 2009. Ein Jahresgewinn von 2500. In diesem Jahr erhielt ich monatlich einen Zuschuss von 12.000 EUR von der Arbeitsagentur Haldensleben.

Zu dieser zeit besuchte ich auch einen Intensivkurs in BWA. In einem Jahr hatte ich alles gelernt, was man zum Wirtschaften braucht. Alles autodidaktisch angeeignet

Selbst mein Schufa Score von 99% und der Bürgel Index meiner Firma von 2,1 und auch die sämtlichen Unterlagen von dem 1. Überfall des Hauptzollamt Magdeburg aus dem Jahre 2016 interessierten den Typen nicht.
Ich stelle Strafantrag/Strafanzeige wegen Parteiverrats gegen Rechtsanwalt Wolfgang Paul in besonders schwerem Fall. In der Folge klagte mich der Typ noch an, obwohl ich Ihm die Weisung gegeben hatte, das Mandat ruhen zu lassen, wenn der Betrag aufgebraucht ist. Falls die Staatsanwaltschaft Magdeburg in Person des Herrn Armin Gebauer immer noch der Meinung ist, das reicht immer noch nicht als Beweis aus, dann würde ich die Privatklage gegen diesen Typen führen.
Einen Leihwagen erhielt ich einen Tag später von einer befreundeten rumänischen Familie Mioara M. aus Klötze. So sparte ich pro Tag 40,00 EUR Leihgebühren für ein Auto.
Für 30 Tage ergibt sich eine Schadenersatzforderung von 1.200,00 EUR zuzüglich 300,00 EUR Betriebskosten für Wartung, Reparatur und Verschleiß. Zuzüglich vier Mal Tanken zu 60,00 EUR ergibt 240,00 EUR. Gesamtkosten: 1.740,00 EUR zuzüglich Verzugszinsen von monatlich 5%. seit 11.09.2018.
Zitat:
Der Mandant ist Herr des Mandats. Handelt der Anwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten, kann er sich wegen Parteiverrats strafbar machen, so die klare Botschaft des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 – 4 StR 15/18). …. Fazit des BGH: Der Rechtsanwalt kann sich auch als Organ der Rechtspflege nicht vom Sachwalter seines Auftraggebers zu dessen Richter aufwerfen.
Der Rechtsanwalt Wolfgang Paul erhielt von Frau Müller und Frau Oelze auch nicht die beglaubigte Kopie des Durchsuchungsbefehls mit Unterschrift des Richters Robert Mersch.

Ich beauftragte den Rechtsanwalt Wolfgang Paul beim Hauptzollamt Magdeburg bzw. bei der Chefin der Frau Dorothee Deutschen eine beglaubigte Kopie des Gerichtsurteils der DAK Krankenkasse aus dem Jahre 2009 zu beschaffen.
Mittlerweile hatte der Typ sich drei Wochen nicht gemeldet. Ich erhielt keine Ergebnisse. Dann teilte er mir mit, die Frau Dorothee Deutschen weigert sich die Unterlagen der DAK Krankenkasse heraus zu rücken.

Nach einem Monat hatte ich immer noch kein Ergebnis. Der Rechtsanwalt Wolfgang Paul stahl mir kostbare Zeit. Die Täter waren über alle Berge. Die beiden Behörden ließen ihn einfach wegtreten. Der hatte keinen Plan.
Nach einem Monat musste ich das Auto der rumänischen Familie zurück geben. Einen neues Auto holte ich mir dann am 10.10. 2018 im Autohaus Opel. Obwohl ich angeblich Schulden von 18.000,00 EUR hatte bekam ich umgehend ein Kreditangebot der Santander Bank.
Dies nahm ich natürlich nicht an. Eine gute Freundin gab mir einen Kredit und sie erhielt von mir 10% Zinsen auf Ihre Einlagen und ich erklärte mich bereit bis zur Abzahlung des Betrages Ihr Chauffeur zu sein.

Der Typ Jens Beckhausen vom Hauptzollamt Magdeburg gab sich im Februar 2019 als einer der Täter zu erkennen. Er stahl uns unseren VW Touran BK-GD1954. So musste ich mir ein neues Auto Kosten: 5000,00 EUR.

Werter Herr Frank Böger ich stelle Strafanzeige/Strafantrag gegen Herrn Jens Beckhausen wegen Diebstahl des benannten PKW. Sollte auch diesmal der Staatsanwalt Armin Gebauer keine Klage beim zuständigen Gericht einleiten, beantrage ich eine 2. Privatklage wegen „Vollstreckung gegen Unschuldigeund Diebstahl des KfZ VW Touran BK-GD1954. Wert der Klage 5.000,00 EUR.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu Frau Dorothee Deutschen. Gegen Sie liegen drei Mahnbescheide vor über eine Schadensumme mit Zins und Zinseszins von fast 30.000,00 EUR vor!
Anlagen: MB 10, 11, 12 mit Rechnung und Vollstreckungsanträgen.
Werter Herr Frank Böger, ich bitte mal um Amtshilfe. Vor welchem Gericht kann ich die Vollstreckung gegen Frau Dorothee Deutschen einleiten?
Ich bitte auch zu bedenken, dass die angegebenen Beträge auch die Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Ich muss noch die Beträge in das Jahr 2019 einbuchen. Die Steuererklärung wird in Kürze fällig.
Auch im Interesse der Solidarität mit der eigenen Regierung Haseloff / Stahlknecht / Keding bitte ich doch die Beträge zu zahlen. Bei Zahlungsverweigerung fallen Steuern in Höhe von 5.700,00 EUR an! Werter Herr Frank Böger teilen Sie dies bitte auch Ihren Vorgesetzten mit, sonst schreibe ich selbst an Herrn Olaf Scholz (SPD) und teile Ihm mit, dass hier in Sachsen-Anhalt sich Staatsbedienstete weigern Steuern zu zahlen.
Erst am 23.05. 2016 wurde eine Frau Dorothee Deutschen in ihr Amt eingeführt. Eine drittklassige Beamte, die bereits in Karlsruhe, Bremen, Koblenz und in einem Service-Center in Saarbrücken tätig war.
Ganz klar Vetternwirtschaft, Ämterpatronage, Parteibuchwirtschaft denn Frau Dorothee Deutschen ist Mitglied der West-CDU, wie fast alle anderen auch. Sie hat Jura studiert, sie kommt aus dem Saarland und sie wird auf den zentralen Posten von zwei staatlichen Behörden gesetzt, die 100 km voneinander entfernt liegen.
Und ich vermute, sie ist eine gute Freundin der Frau Anne-Marie Keding und auch der Familie Uta Wilkmann.
Und dann kommt hinzu, dass sie gar nicht in Sachsen-Anhalt geboren wurde. Sie hat nicht die die deutsche Staatsangehörigkeit für den Freistaat Preußen. Es ist fraglich, ob sie ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, und ob sie überhaupt öffentliche Ämter in diesem Bundesland bekleiden darf.Und sie wurde von dem Generalzolldirektor Uwe Schröder aus Niedersachsen auf diesen Posten befördert.
Beweis:
Als Parteibuchwirtschaft bezeichnet man die Vergabe von Positionen im öffentlichen Dienst und in Wirtschaftsbetrieben unter parteipolitischem Einfluss, aber auch die Vergabe von Sachgütern, Dienstleistungen oder ideellen Werten (Orden, Ehrungen) aufgrund von Parteizugehörigkeit (also dem Besitz eines Parteibuchs). Die sonst für solche Vergabeprozesse üblichen sachlichen Kriterien werden missachtet oder als nachrangig behandelt.Parteibuchwirtschaft steht daher in einem Naheverhältnis zur politischen Korruption.
Der Parteibuchwirtschaft verwandte Begriffe sind Nepotismus, Vetternwirtschaft und Networking.
Parteibuchwirtschaft bei der Postenvergabe ist eine Bedingung und kann eine Folge des Proporzes sein.Freunderlwirtschaft wird in bestimmten Bereichen vor allem unter Parteifreunden betrieben, ist aber nicht unbedingt politisch und kann leicht über Parteigrenzen gehen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84mterpatronage
Ja und das alles ist zwischendurch passiert Nach dem bewaffneten Raubüberfall am 11.09.2018 waren die 8 Täter nach 13.30 Uhr plötzlich verschwunden. Während ich krampfhaft versuchte einen Rechtsanwalt zu finden, der uns zur Hilfe eilt, schlichen sich die Täter aus dem Haus.
Was danach passierte hatte ich bereits im oberen Teil berichtet. Nachdem ich im Oktober 2018 mein neues Auto hatte konnte ich nun wieder Kundenbesuche ausführen und meiner Familie Taxi Dienste anbiete.
Dann kam die Klage gegen den Peters und der erste Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin Ingrid Gebauer.. Ich kannte nur den Nachnamen (Beckhausen) von einem der Täter und setzte eine Belohnung für sachdienliche Hinweise aus.
Nur wenige Tage später meldete sich einer der Bande und lud mich ein, nach Dessau zu kommen. Er wolle sich mit mir unterhalten und einen Deal aushandeln. Das LKA Magdeburg meldete sich auch Anfang November 2018 und teilte mir mit dass sie den Fall der Staatsanwaltschaft Magdeburg übergeben mussten.
Von nun an hatte ich erneut einen Beamten angezeigt, und dass kam bei den Leuten nicht gut an. In der Zwischenzeit hatte ich mit der nächsten Richterin zu tun, die Rechtsbeugung betrieb. Die Frau Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg nötigte mich mit Schreiben vom 1. 12.2017 zu einer „Güteverhandlung“ zu kommen, zwei Monate nach Räumung meines Ladengeschäftes und nach Zahlung meiner Verbindlichkeiten. Der Kläger der Wulfhard Peters und sein RA Thomas Köhler hatten mein Angebot zum Kauf des Ladengeschäftes abgelehnt.
Der Haupttäter vom 11.09.2018 stellte sich selbst. Nur er kannte Einzelheiten des Vorfalls. Meine Strafanzeige beim LKA Magdeburg htsanwälten zahlen. Denn Dank deren Hilfe, kannte ich nun den Vornamen und auch die Dienstanschrift.
Dies teilte ich in meinen vier Klageerwiderung auch dem Richter Jörg Engelhart mit. Ich wies den Richter auch darauf hin, dass ein Bediensteter des Hauptzollamt Magdeburg (Exekutive) keine Privatperson vor einem Zivilgericht anklagen darf.
Dies hatte mir die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg auch so mitgeteilt. Der Herr Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad hatte mit mitgeteilt, dass eine Klage gegen Angestellte einer Behörde und umgekehrt nur auf dem Wege der Privatklage möglich ist.
Bereits im November 2016 hatte ich darauf verzichtet, die Chefin des Hauptzollamt Magdeburg (Exekutive), die Frau Dorothee Deutschen vor dem Landgericht Magdeburg anzuklagen. Denn damals wusste ich noch nicht wie in diesem Falle zu verfahren ist.
Damals hatte ich im Auftrag meiner Ehefrau Viola Düsterhöft einen gerichtlichen Mahnbescheid und eine Vollstreckung gegen sie in Höhe von 7.138,00 EUR erwirkt.
Siehe Anlage B4.
Ich hätte nur 507,50 EUR an Gerichtskostenvorschuss bezahlen müssen. Eigentlich „Trinkgeld“ in meiner Firma, mit einem Jahresumsatz von 150.000,00 EUR. Aber, die Frau Dorothee Deutschen hatte ja in Ihrem Widerspruch (Anlage B5) vom 9.11.2016 mir mitgeteilt, ich solle nicht sie, sondern die Bundesrepublik Deutschland anklagen.
Ist auch logisch, denn Frau Dorothee Deutschen ist ja Angestellte der Regierung der Haseloff/Stahlknecht/Keding in der derzeitigen Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Und diese ist ja wiederum auch nur der Bundesregierung der Frau Angela Merkel unterstellt.
Würde ja nun bedeuten: Um die 7.138,00 EUR die die Frau Dorothee Deutschen meiner Ehefrau schuldet, müsste ich nun die Angela Merkel als Bundeskanzlerin verklage?
Werter Herr Präsident, Frank Böger, helfen Sie mir bitte. Wen müsste ich in diesem Fall vor welchem Gericht anklagen, um die Schulden der Frau Dorothee Deutschen einzuholen?
Vor dem Landgericht Magdeburg geht das definitiv nicht, denn Sie kennen den Spruch: „Eine Krähe hackt der anderen Krähe nicht die Augen aus.Frau Dorothee Deutschen ist die Chefin des Hauptzollamt Magdeburg. Werter Herr Frank Böger, nennen Sie mir einen Richter bzw. Staatsanwalt bzw. Rechtsanwalt hier im Gerichtsbezirk Magdeburg, der nicht befangen wäre.
Ich würde jedenfalls keinen fairen Gerichtsprozess führen können, wenn ich wüsste, dass der Vorsitzende Richter, der die Verhandlung führt selbst von der Exekutive, dem Innenminister Holger Stahlknecht auf diesen Posten des Vorsitzenden Richters befördert wurde.
Richter sollen unabhängig sein und sich nicht von Exekutive und Legislative beeinflussen lassen. Wenn jedoch der Ehemann der Richterin Ingrid Gebauer, der Armin Gebauer selbst der Exekutive angehört. Oder Die Frau Uta Wilkmann im Vorzimmer der Justizministerin Anne-Marie Keding (Legislative, Judikative) arbeitet und Ihr Ehemann der Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann der Direktor der Staatsanwaltschaft Magdeburg ist, dann haben wir hier im Justizapparat des Landes Sachsen-Anhalt ein ziemliches Problem.
Die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht gewährleistet. Und dann kommt noch hinzu, dass die genannten Richter, Staatsanwälte, Minister und auch die Frau Dorothee Deutschen ja gar nicht hier in Sachsen-Anhalt geboren wurden.
Und da Sie mir die Erweiterte Meldebescheinigung (Anlage M1) die beglaubigte Kopie, der Berufungsurkunde als Richter oder Beamter und den „Staatsangehörigkeitsausweises“ verweigern ist ja nicht einmal feststellbar, ob sie überhaupt in diesem Bundesland öffentlich rechtliche und hoheitliche Aufgaben übernehmen und ausführen können.
Werter Herr Frank Böger und deshalb hatte ich in meinem Schreiben vom 10.07.2019 in der Sache 11 O 208/19 (Anlage M2) die Frau Siegrid Jaspers bereits auf diese Zusammenhänge hingewiesen.
Und dann kommt noch hinzu, dass bereits mit Schreiben vom 02.07.2019 an die Frau Dorothee Schnitger (Anlage Klage 1 & 2 ) beim Amtsgericht Wolmirstedt meine Privatklagen gegen den Jens Beckhausen und die gegen der Richter Jörg Engelhart eingegangen sind.
Im Punkt 3 meiner Klageschrift hatte ich Ihnen auch die Mahnbescheide und Rechnungen der benannten Schuldner zugeschickt. Ich stelle nochmals Strafantrag/Strafanzeige gegen beide Schuldner wegen Diebstahl und Steuerhinterziehung.
Ich bitte um Amtshilfe bei der Einholung der der Schulden des Herrn Jens Beckhausen und des Herrn Jörg Engelhart. Außerdem beantrage ich nochmals die Zustellung der „Erweiterten Meldebescheinigungbeider Schuldner, so dass ich die Privatklagen führen kann. Ich beantrage ebenso die beglaubigten Kopien der Berufungsurkunden als Beamte im Dienste des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, Freistaat Preußen. Bitte auch die beglaubigte Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises oder den Arbeitsvertrag des Jens Beckhausen.
Beweise und Anlagen:
a) Anlage MB1Jens Beckhausen, b) Anlage MB 2Jörg Engelhart, Mahnbescheid und Rechnung, Anlage RE1
Werter Herr Frank Böger ich lege Ihnen nochmals eine Kopie meiner zweiten Klageschrift vom 20.08.2019 (Anlage: Klage 3) gegen die Beklagten Jens Beckhausen und Jörg Engelhart mit dazu. Diesmal hatte ich das Schreiben an Ihre Vorgängerin, die Frau Siegrid Jaspers geschickt. Und sie erhielt natürlich für meine Arbeit auch die Rechnung, die sie immer noch nicht bezahlt hat.
Anlage RE2: Rechnung der Frau Siegrid Jaspers
Rechnungsnummer: 016/2019, Ku-Nr. 2916, Rechnung vom 24.08.2019
Zahlungsziel war der 10.09.2019. Schuldsumme: 1.710,00 EUR.
Mahn- und Bearbeitungsgebühren: 100,00 EUR.
Gesamtschuld: 1.810,00 EUR inkl. 19% MwSt.
Zahlungsziel ohne Abzug bis spätestens: 15.05.2020.
Bei Zahlungsverweigerung wird umgehend eine Privatklage §§ 374-394 StPO wegen Diebstahl, Unterschlagung und Steuerhinterziehung beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
Bitte um Weiterleitung meiner Forderung an Ihre Kollegin Frau Siegrid Jaspers. Bitte informieren Sie sie, dass ich von Ihr ebenfalls die „Erweiterte Meldebescheinigung“ benötige, falls ich die Privatklage einreichen muss.
Normaler Weise hätte ich diese Klageschrift beim Amtsgericht in Wolmirstedt einreichen müssen. Aber dort hatte ja die Richterin Frau Dorothee Schnitger bereits meine Privatklage vom 02.07.2019 (Anlage Klage 1&2) verschwinden lassen. Deshalb also nochmals die Privatklage zum Landgericht Magdeburg, nur zur Sicherheit.
Dies wird auch dadurch begründet, dass die Justizangestellten Böttcher, Müller, Schulenburg, Weber und Rechtspflegerin Oelze sich untereinander absprechen und meine Schriftsätze nicht an ihre Vorgesetzten Richterinnen, Richter weiter leiten.
Trotz mehrerer telefonischer Anfragen weigern sich die benannten Justizangestellten ihre Vornamen mitzuteilen. Durch das „Ausgehverbot“ im Zusammenhang mit der Corona Pandemie war es mir nicht möglich persönlich bei den drei Gerichten in Haldensleben, Wolmirstedt und Magdeburg zu erscheinen und in die Gerichtsurteile Einsicht zu nehmen.
Die benannten Justizangestellten betreiben permanent Urkundenfälschung und senden mir ständig Schreiben ohne Ihre vollständigen Namen und Unterschriften anzugeben.
Beweis:
Anlagen W1 und W1 der Justizangestellten Weber.
Die Telefongespräche mit sämtlichen genannten Justizangestellten wurden jedoch aufgezeichnet und werden als Beweis der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vorgelegt.
Werter Herr Frank Böger, als Oberstudienrat im Ruhestand weise ich Sie darauf hin, dass Sie auch als Präsident gegenüber den Richterinnen und Richtern und den Justizangestellten in Ihrem Gerichtsbezirk eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht haben. Teilen Sie dies Ihren Angestellten mit und belehren Sie sie dass sie ihre vollständigen Namen und ihre Unterschriften unter amtliche Schreiben setzen müssen.
Ohne richterliche Unterschrift ist aber kein sogenanntes „Urteil“ und kein sogenannter „Beschluss“ rechtskräftig. Dies sind „Scheinurteile“ oder „Scheinbeschlüsse“, die man ohne große Schwierigkeiten fälschen kann.

In Anlage V1 sehen Sie das so genannte „Versäumnisurteilunter der Geschäftsnummer 11 O 208/19. In dem werde ich von einem Herrn Jens Beckhausen angeklagt, der behauptet in der „Ihleburger 4, 39126 Magdeburg" zu wohnen. Dies ist jedoch die Dienstanschrift des Hauptzollamt Magdeburg. Das ist eine staatliche Behörde! Und diese gehört zur Exekutive.
Auch ein Richter Jörg Engelhart vom Landgericht Magdeburg sollte wissen, dass Richter unabhängig sind. Sie dürfen sich nicht von Staat (Exekutive) und Parlament (Legislative) beeinflussen bzw. diktieren lassen. Dies habe ich dem Werten Richter Jörg Engelhart in vier Klageerwiderungen und dann nochmals in meiner Rechnung, Anlage RE1 mitgeteilt.
Dies ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Denn nach Artikel 1 und Artikel 20 geht alle Macht vom Volke aus! Es verstößt gegen die Grundrechte und die Menschenrechte, wenn ein Staatsbediensteter eine Privatperson anklagt.
Solche Gerichtsprozesse gab es in der Zeit der Hitler Diktatur, am Volksgerichtshof eines Richters Freisler. Solche Gerichtsprozesse sind politisch motiviert. Selbst in der Verfassung der DDR im Artikel 20 wird dies unter strenge Strafe gestellt. Wenn ein Richter Jörg Engelhart das nicht beachtet oder auch nicht gelernt hat, dann frag ich mich berechtigter Weise, wie ist der  an den Posten eines "Berufsrichters" gekommen.
Werter Herr Frank Böger, ich habe mich am 30. August 2019 als ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg beworben. Aus den Anlage R1 und R2 können Sie erkennen, dass ich sämtliche Anforderungen erfülle. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit mit Nachweis beider Elternteile bis zurück vor das Jahr 1910. Ich bin hier in Sachsen-Anhalt geboren. Ich habe in der sozialistischen DDR meinen Wehrdienst geleistet und war als Flugzeugtechniker in einer verantwortungsvollen Position. Ich hatte den Dienstgrad Unterfeldwebel und die Dienststellung Oberleutnant. Ich war Staatsbediensteter in der DDR und seit 1990 in der BRD 2.0. Als Lehrer habe ich meine Arbeit stets gewissenhaft ausgeführt, unabhängig von meinen politischen Ansichten.
Und dann nötigt mich eine Justizangestellte Weber ohne Vornamen zum Landgericht nach Magdeburg zu kommen. Ich erhalte von dieser Person in der Folge diverse Schreiben ohne Unterschriften. Der Vorsitzende Richter heißt „Engelhartund hat ebenfalls keinen Vornamen. Der Kläger nennt sich „Jens Beckhausenund behauptet im Hauptzollamt Magdeburg zu wohnen. Und dann hat dieser Typ Wahnvorstellungen und behauptet ich hätte ihn in der Öffentlichkeit „Beamtenterrorist, „Angehöriger einer Gang, „er überfalle und bestehle den beklagten, ich hätte Ihn „Arsch mit Ohren, Affe, Schwachkopfgenannt.
Ich frag mich ernsthaft, wie kann ein Richter Jörg Engelhart solchen Blödsinn ernst nehmen. Ich gehe wirklich davon aus, dass die Justizangestellte Weber dem Richter kein einziges Schreiben von mir an den Richter weiter gegeben hat.
Und selbst das „Versäumnisurteil“ vom 15.05.2019 ist ohne vollständigen Namen der Justizangestellten Weber und ohne Vornamen des Richters Jörg Engelhart. Und es fehlt die Unterschrift des Richters. Ein klarer Verstoß gegen ZPO § 315.
§ 315 ZPO Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. 2Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. 3In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. 2Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftform finden man im § 126 BGB.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vgl. z. B. „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; „Beschluss“ vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Das bedeutet, dass ohne eigenhändige Unterschrift eines Richters nichts rechtskräftig ist!
Unterschriften, die keine sind, unter sogenannten „Urteilen“, die keine sind, wie zum Beispiel “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel – oder „auf richterliche Anordnung“ / „in Vertretung“ / „im Auftrag“, usw. sind rechtsunwirksam, weil Müller auch Hausmeister als Justizangestellter sein und nicht nachvollzogen werden kann, wer das sogenannte „Urteil“ tatsächlich „erlassen“ hat.
Dass „Angestellte“ von Firmen sowieso keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, also gar keine „Urteile“, „Beschlüsse“ usw. erlassen dürfen, teile ich Ihnen Werter Frank Böger der Vollständigkeit halber ebenfalls mit.
Und nun schauen Sie nochmals in die Anlage V1. Hier fehlt alles das, was ich Ihnen erklärt hatte. Selbst die Unterschrift der Frau Weber kann man nicht erkennen.
Aus diesem Grunde stelle ich Strafanzeige/Strafantrag gegen die Justizangestellte Weber wegen „Urkundenfälschung § 267 StGB“ im mindestens 5 Fällen. Die Klage ist eine Privatklage, bei der ich selbst die Rolle des Staatsanwalts übernehme.
Ich gebe die Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle und bitte sie an das zuständige Gericht weiter zu leiten. Ich beantrage den Streitwert auf 3000,00 EUR festzusetzen.
Ich bitte um Mitteilung zur Zahlung des Gebührenvorschusses gemäß § 67 GKG.
Ich stelle folgende Anträge:
1. Antrag: Ich beantrage die „Erweiterte Meldebescheinigung“ mit Angabe des Vornamen und der privaten Wohnanschrift der Justizangestellten „Weber“.
2. Antrag: Ich beantrage eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages bzw. der Berufungsurkunde der Justizangestellten „Weber“.
3. Antrag: Ich beantrage zum vorliegenden „VersäumnisurteilAz. 11 O 208/19 eine beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Urteils mit vollständigen Namen und Unterschrift des Richters „Engelhart“.
4. Antrag: Ich beantrage die beglaubigte Kopie der Berufungsurkunde des Richters „Engelhart“ , den Staatsangehörigkeitsausweis und die „Erweiterte Meldebescheinigung“ mit Angabe der Privatanschrift.
5. Antrag: Ich beantrage die Prozessführung mit einem Richter zu betrauen der aus dem Bundesland Mecklenburg/Vorpommern, Thüringen, Neubrandenburg kommt.
6. Antrag: Ich beantrage die folgenden Zeugen zur Hauptverhandlung des Offizialverfahrens zu laden: a) Herr Jens Beckhausen, b) Frau Siegrid Jaspers, c) Justizangestellte Weber, d) Richter Jörg Engelhart. e) Vertreter der Presse Altmarkzeitung, MDR, ZDF f) Die an dem Überfall am 11.09.2018 beteiligten Personen, g) Frau Dorothee Deutschen, h) Herrn Richter Robert Mersch, i) Frau Düsterhöft, j) Herr Frank Böger.
7. Antrag: Ich beantrage die geladenen Zeugen auch unter Eid befragen zu dürfen.
8. Antrag: Im Falle des Nichterscheinens der Angeklagten Frau Weber sowie der Zeugen a) d) g). beantrage ich Prozessunterbrechung und die Vorführung.
Ich erkläre meine Bereitschaft zur Durchführung eines Sühneversuchs und einer Mediation unter der Bedingung dass bei Zahlung der Schadenssumme von 3.000,00 EUR durch die Beklagte Justizangestellte Weber, die Klage zurück genommen wird.
Die kosten des Gerichts und des eigenen Rechtsanwalts übernimmt die Beklagte Frau Weber.
Werte Frau Sigrid Jaspers, stoppen Sie schleunigst diesen Wahnsinn, bevor noch Menschen zu Schaden kommen. Nur so viel, das nächste Mal weiß ich wohl meine Familie vor solchen Typen zu schützen und zu verteidigen. Artikel 20 Grundgesetz!
Werte Frau Sigrid Jaspers, ich bitte darum den nachfolgenden Rechnungsbetrag bis zum 25.07.2019 auf das Privatkonto meiner Ehefrau zu überweisen.
Für meine Klageschrift benötigte ich: 8 Stunden Arbeitszeit, zu 150,00 EUR/Stunde ergibt 1.200,00 EUR, inklusive der MwSt. Dem Schreiben liegen 16 Anlagen zu je
0,50 EUR, ergibt: 8,00 EUR. Betriebskosten (Papier, PC-Arbeit, Internet, Druckertinte, Strom usw.) beträgt 50,00 EUR.
Post/Portokosten: Einschreiben mit Rückschein: 3 Mal (Ministerium Gleichstellung,
Landgericht Magdeburg, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe): 30,00 EUR.
Gesamtkosten: 1.288,00 EUR. Rechnungs-Nr. 055/2019. Zahlungsziel: 25.07.2019.
Konto: XXX Düsterhöft
IBAN: DE36 XXXX XXXX XXXX 2655 78 BIC: NOLADE21XXX
Rechnungsnummer bitte angeben!
Mit freundlichem Gruß
Horst-Gerhard Düsterhöft
"Natürliche Person", CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft
Bitte die Fehler der Rechtschreibung zu entschuldigen.

 



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