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Zurückweisung Ihres Beschlusses wegen Formmangels - Teil 1

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 7 Februar 2021
Sehr geehrter Besucher meiner Website. Im Jahre 2005 hatte ich erstmals mit dem BRD Justizapparat des Gerichtsbezirk Magdeburg Kontakt. Ein Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen beschuldigte mich, im Oktober 2005, 6 Monate zuvor Kinder einer 6. Klasse an der Sekundarschule Walbeck körperlich misshandelt zu haben. Zu der Zeit war ich Diplomlehrer für Biologie, Chemie, Informatik und bereits sein seit 24 Jahren im Schuldienst der DDR und der nachfolgenden BRD 2.0 beschäftigt.
Und dies ohne Fehl und Tadel, an Oberschulen und Gymnasien. Auf Grund meiner deutschen Abstammung vor 1913 bin ich Beamter nach "ius sanguinis". Auf Grund meiner Dienstjahre  wäre ich in der Dienststellung eines Oberstudienrats. Dazu kämen dann noch drei Dienstjahre in den Luftstreitkräften der DDR. Hier war ich als Flugzeugtechniker im JBG 31, mit Dienstgrad Unterfeldwebel und Dienststellung Oberleutnant tätig. Dazu kommt außerdem noch ein Studium von 1977 bis 1981 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Biologie und Chemie mit akademischem Abschluss (Diplom).
Obwohl ich im DDR Staat nicht in die SED eintrat und auch Stasi-Spitzeldienste ablehnte, zollte mir dieser deutsche Staat Respekt und Anerkennung. Obwohl ich 1985 in die NDPD der DDR eintrat und in der Opposition von SED und CDU als Abgeordneter im Kreistag Klötze arbeitete musste ich keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Mit dem Beitritt der DDR zum vereinten Wirtschaftsgebiet der BRD 1.0 am 3.10.1990 führte ich meine Lehrertätigkeit gewissenhaft am Burg-Gymnasium in Oebisfelde weiter. Hier gehörte ich zu den "Gründervätern" und war neben meiner Tätigkeit in den Fächern Biologie und Chemie, der Elektronik/Computer/Programmierer/IT-Experte der 1990 das neue Unterrichts-Fach "Informatik und Computertechnik"  leitete.

Auch von 1990 bis eben dem Oktober 2005 hatte ich niemals Gründe, mich vor Gericht zu begeben um einen Rechtsstreit zu führen. Ich rauche nicht, trinke seit 2002 keinen Alkohol, habe noch nie in meinem Leben verbotene Drogen und Aufputschmittel konsumiert.
Und dann wird im Jahre 2002 die Legislative, Exekutive und Judikative des Landes Sachsen-Anhalt von West-CDU Funktionären aus NRW, Niedersachsen, Norddeutschland, Westberlin, dem Saarland annektiert und schon beginnen Mobbing und Bossing gegen ostdeutsche Lehrer, Akademiker, Intellektuelle, parteilose Staatsbürger der früheren Deutschen Demokratischen Republik.



Dieses Schreiben des Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Mittlerweile finden Sie es bereits auf vielen Webseiten. Geben Sie einfach bei Google ein "Staatsanwalt Fröhlich Magdeburg" dann finden Sie diese brisanten Dokumente.
Brisant aus folgenden Gründen:
1. Ein Staatsbediensteter ist ein "Diener" des Bürgers. Er erhält keinen Arbeitslohn sonder Gehalt und nach dem Ausscheiden eine Pension. Er ist Treuhänder des Staates und darf kein eigenes Vermögen besitzen, er darf es nur verwalten. Er darf auch keine Geldgeschenke und sonstige Geschenke im Dienst annehmen.

2. Der Beamte haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er gegen Landes- und Bundesgesetze verstößt, wenn er Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begeht und wenn er gegen die Würde des Menschen verstößt.

3. Nach BGB §§ 823 und 839 "Schadenersatzpflicht" haftet er, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt.

4. Er ist verpflichtet nach dem Bundesbeamtengesetz bei Feststellung derartige Anweisungen und Befehle eines Vorgesetzten sich von diesem diesen Befehl bestätigen zu lassen, bevor er ihn ausführt. Damit überträgt er die Verantwortung auf seinen Vorgesetzten, falls sich herausstellt dass dieser den Tatbestand des § 823 BGB erfüllt.

5. Zu diesem Zeitpunkt der Anschuldigung war ich bereits 24 Jahre als Beamter im Schuldienst. In der Hierarchie des Beamtenwesens wäre ich in der Dienststellung eines Oberstudienrates. Ein Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen ist kein belebter Mensch, denn nur durch den vollständigen Vor- und Familiennamen und durch die Unterschrift eines "Mannes" bzw. einer "Frau" erlangen Schreiben erst ihre Rechtsfähigkeit.
Dies war in der sozialistischen DDR so üblich und in der nachfolgenden BRD 2.0 seit 3.10.1990  sicher ebenfalls.  Denn im Grundgesetz Artikel 33, Absatz 4 heißt es das "Beamtenwesen" ist weiter zu entwickeln. Dort steht nichts von einer "Rückentwicklung" oder einer Verordnung, eines Gesetzes, in dem Staatsbedienstete angewiesen wurden, in amtlichen Dokumenten nicht ihren vollständigen Vor- und Familiennamen zu schreiben.  Auch Richter sind Amtsträger und haben sich an Gesetze zu halten. Die Verweigerung ihres Vor- und Familiennamens und der eigenen Unterschrift erfüllt die Tatbestände der Urkundenfälschung der Amtsanmaßung der Nötigung, der Rechtsbeugung und des Hochverrat gegen das Bund und gegen den (Staat). Wobei hier festgestellt werden muss, dass die BRD 2.0 kein Staat ist. Denn im Bundespersonalausweis steht unter Staatsangehörigkeit "DEUTSCH". Einen Staat mit dieser Bezeichnung gibt es nicht.
Ich setze eine Belohnung von 1 Million Euro aus, für denjenigen der mir einen Staat mit der Bezeichnung "DEUTSCH", mit eigener vom Volke beschlossenen Verfassung, mit abgegrenztem Staatsgebiet, eigener Nationalhymne und eigener Legislative, Exekutive, Judikative zeigt.

6. In der Klageschrift des Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen heißt der Beschuldigte mit Vornamen "Horst-Gerhardt" und mit Familiennamen "Düsterhoff". Mein Vorname seit meiner Gegurt ist jedoch "Horst-Gerhard" und mein Familienname ist "Düsterhöft". Beweis auch meine Taufurkunde, ein amtliches Dokument vom evangelischen Pfarramt St. Katharinen in Salzwedel am 10. April 1955 ausgestellt und amtlich beurkundet.

Somit haben wir hier bereits wieder eine schwere Straftat des Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen und seiner Auftraggeber aus dem Verwaltungsamt Magdeburg im Jahre 2005.  Wir haben hier Straftaten wie "Rufmord", Verleumdung, falsche Verdächtigung, Kreditgefährdung, Mobbing und Bossing gegen einen hochrangigen Beamten, Diplomlehrer, an seinem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Bundes und des Landes Sachsen-Ahalt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft bereits zu dem Zeitpunkt ein deutscher Staatsangehöriger nach ius sanguinis war, mit allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Arbeitgeber eine Führsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber dem Beamten hat, Schaden von ihm abzuwenden. Schließlich soll sich der Vorfall sich in einer staatlichen Schule abgespielt haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise einer Schuld vorlegen konnten.

7. Es wird noch schlimmer: Der Rechtsanwalt des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft hieß Thomas Köhler er hat seine Kanzlei hier in Oebisfelde. Er erkannte seiner Zeit nicht die offensichtlichen Mängel und Fehler dieser Anklageschrift des Staatsanwalt "Fröhlich" ohne Vornamen. Und nur weil ich neben meiner Tätigkeit als Lehrer auch die Aufgaben der Polizei, der Justiz, des Rechtsanwalts und des Strafverteidigers übernahm, war es mir möglich diesen "Rufmord" gegen meine natürliche Person abzuwehren und mich ohne Rechtsbeistand vor dem Amtsgericht Haldensleben selbst zu verteidigen.

8. Werter Herr Haimo-Andreas Petersen, Sie waren damals im Juni 2006 der Vorsitzende Richter bei diesem "Schauprozess" im Stile des "Volksgerichtshofs" des Dritten Reichs. Drei Prozesstage waren vorgesehen. 20 Zeugen, davon 19 Kinder waren geladen. Der Gerichtsprozess sollte über drei Tage gehen. Sie hatte ein Jahr Zeit sich auf den Gerichtsprozess vorzubereiten. Ein "Schiedsrichter" in einem Fußballspiel muss innerhalb von Sekundenbruchteilen über Recht und Unrecht entscheiden. Und ein Richter soll unabhängig sein und sich nicht von Legislative und Exekutive beeinflussen lassen. Und ein Richter ist dem Rechtsstaatsprinzip, dem Grundgesetz, Artikel 101 und 103 verpflichtet. Und ein Richter ist in einem Treuhandverfahren der Treuhänder, der kein Vermögen besitzen darf, er darf es nur verwalten.

Und Herr Richter Haimo-Andreas Petersen, Sie dürfen als Beamter keine Geldgeschenke annehmen. Dies taten Sie jedoch. Und obwohl ich seit 2006 auf meinen Webseiten über den Fall berichte haben Sie nicht aus ihrem Fehler gelernt, sich bei mir und meiner Familie entschuldigt und die wahren Täter bestraft?

Werter Richter Haimo-Andreas Petersen, Sie erkannten die von mir benannten Formfehler, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten von Staatsbediensteten des Gerichtsbezirk Magdeburg damals nicht. Und obwohl ich Ihnen in der Verhandlung im Juni 2006 die Beweise für meine Unschuld in einem dreistündigen Vortrag mitteilte, hatten Sie nicht den Mut, sofort die Kriminalpolizei einzuschalten, den Staatsanwalt "Fröhlich" wegen Hochverrat gegen einen hochrangigen Beamten und deutschen Staatsbürger  festzunehmen.

Sie Herr Richter Haimo-Andreas Petersen stellten sich offensichtlich selbst auf die Seite der Täter und verurteilten mich zu einer Zahlung von 1.500,00 EUR an das Gericht, also an Sie. Vor Zeugen der Presse und des MDR, gaben Sie mir das Versprechen, dass die Zahlung des Geldbetrages an Sie kein Eingeständnis einer Schuld sei. Und Sie gaben mir das Wort, dass die Zahlung des Geldbetrages   keine arbeitzsrechtlichen Konsequenzen für mich hätte. Nur 10 Monate nach diesem Versprechen erhielt ich mein Kündigungsschreiben der Herren Thomas Leimbach (West-CDU)  und Klaus Seegebarth (West-CDU), sowie des damaligen Kultusminister Winfried Willems (West-CDU aus NRW).

Werter Herr Richter Haimo-Andreas Petersen, dies sag ich Ihnen als Oberstudienrat, als deutscher Staatsbürger und als Mensch: Sie sind feige, eine Schande für die Richterschaft in Deutschland, eine Schande für unseren Rechtsstaat und die Demokratie in meinem Vaterland. Und Sie sind auch ein Krimineller, der seine Rechnung nicht bezahlen will und Sie unterschlagen Steuern.

Packen Sie Ihre Sachen und verschwinden Sie aus unserem Bundesland Sachsen-Anhalt, bevor noch Menschen zu Schaden kommen. Ich klage an (Privatklage) den Richter Haimo-Andreas Petersen, wegen mehrfacher Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Amtsmissbrauch, Hochverrat gegen das Land und den Bund. Ich fordere eine Schadenersatzzahlung nach BGB § 823  "Schadenersatzpflicht"  in Höhe von 1 Million Euro.
Werter Herr Haimo-Andreas Petersen ich beantrage von Ihnen jeweils die beglaubigten Kopien des rechtskräftigen Urteils von damals, der Berufungsurkunde als Richter, der Erweiterten Meldebescheinigung, des Staatsangehörigkeitsausweises nach RuStAG, Fassung 1913 mit Angabe des Bundesstaates. Nur zur Info, ich bin preußischer Abstammung.
Ich verlange die Zustellung dieser Unterlagen bis spätestens 1. März 2021 per Einschreiben mit Rückschein und mit Ihrem vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihrer Unterschrift. Bitte jedoch in der Mitte wo souveräne Menschen unterschreiben.

Sollte Sie sich dem verweigern, treffen wir uns zunächst vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. gleich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Denken Sie daran, ich habe eine natürliche Person. Und Sie sicher auch. Ich übernehme die Rolle des Klägers, des Begünstigten und auch des Staatsanwalts.




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